URL: http://www.aktenvernichtung.org/unternehmen/kreislaufwirtschafts-und-abfallgesetz-krw-abfg.html

Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein abfallwirtschaftlich tätiger Betrieb, der

1. berechtigt ist, das Überwachungszertifikat einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erhält der Betrieb einen bereits anerkannten Überwachungsvertrag.

oder

2.  einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat. Dieser Überwachungsvertrag bedarf einer zusätzlichen Einzelzustimmung der für die Abfallwirtschaft zuständigen Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde.

 
Gemäß § 52 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) ist jeder, der Abfälle erzeugt, für dessen fachgerechte Vernichtung verantwortlich. Wenn Sie mit einem Entsorgungsfachbetrieb zusammenarbeiten, gehen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht genügend nach: Ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Materials übernimmt der Entsorgungsfachbetrieb die Verantwortung für die fachgerechte Vernichtung.